Gut zu wissen

Hier finden Sie Neuigkeiten über unsere Firma und über Themen des geistigen Eigentums, die Sie interessieren könnten.

Interview des Handelsblatts

Wir sind froh und stolz, dass der Zusammenschluss von KRAUS & WEISERT und LEDERER & KELLER in der Beilage "Herz und Zukunft der deutschen Wirtschaft" in der Ausgabe 22 (12/23) des Handelsblatts in Form eines Interviews mit Dr. Claus Beckmann und Dr. Michael Best ("Wir schützen Innovationen") gewürdigt wurde.
 
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Fusion von KRAUS & WEISERT und LEDERER & KELLER

Es ist uns eine große Freude, Sie über eine wichtige Entwicklung in unserer Kanzlei zu informieren.

Nach einer intensiven Vorbereitungsphase freuen wir uns, Ihnen den Zusammenschluss unserer Kanzlei mit der renommierten Patentanwaltskanzlei LEDERER & KELLER aus München mit Wirkung zum 1. Januar 2024 mitteilen zu können.

Unser neuer Partner LEDERER & KELLER hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1934 einen hervorragenden Ruf auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes erarbeitet. Aufgrund unserer gemeinsamen Leidenschaft für den gewerblichen Rechtsschutz und unseres Strebens nach Exzellenz glauben wir an die Synergieeffekte dieser Fusion, die es uns ermöglichen wird, ein breiteres Spektrum an patentanwaltlichen Dienstleistungen anzubieten. Unser gemeinsames Ziel ist es, Ihnen nicht nur weiterhin erstklassige rechtliche und technische Unterstützung zu bieten, sondern auch unser Dienstleistungsangebot zu erweitern, um den wachsenden Anforderungen einer sich ständig verändernden Rechtslandschaft gerecht zu werden.

Ab dem 1. Januar 2024 firmieren wir unter dem Namen KRAUS & LEDERER PartGmbB.

Diese Namensänderung spiegelt nicht nur unseren gemeinsamen Weg wider, sondern unterstreicht auch unser unermüdliches Engagement für Spitzenleistungen und Kontinuität in der Rechtsberatung.

Die neue Kanzlei KRAUS & LEDERER wird ihren Sitz in München haben, in unmittelbarer Nähe zum Europäischen Patentamt, zum Deutschen Patent- und Markenamt und zum Bundespatentgericht. KRAUS & LEDERER ist mit ca. 30 voll qualifizierten Patentanwälten in allen technischen Bereichen tätig und bietet ein breites Spektrum an Fachwissen und Arbeitskraft, um unsere Mandanten in allen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes zu unterstützen, unabhängig vom Grad der Komplexität.

Wir schätzen die langjährigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Mandanten sehr und freuen uns, Ihnen auch weiterhin unter dem Dach von KRAUS & LEDERER unsere Unterstützung in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes anbieten zu können. Die Qualität und der Service, den Sie von uns gewohnt sind, werden sich nicht ändern und Ihre gewohnten Ansprechpartner bleiben erhalten. Ihre Zufriedenheit und eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit sind unser oberstes Ziel.

Ab dem 1. Januar 2024 erreichen Sie uns somit unter folgenden Kontaktdaten:

KRAUS & LEDERER PartGmbB

Thomas-Wimmer-Ring 15
80539 München, Deutschland
Phone +49 89 29060 0
Fax +49 89 29060 111

www.kraus-lederer.de
office@kraus-lederer.de

Unsere Bankverbindungen bleiben bestehen.

Für weitere Fragen oder detaillierte Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr bisheriges Vertrauen und freuen uns, Sie auch in Zukunft bestmöglich unterstützen zu dürfen.
Die Sozien von KRAUS & WEISERT

 

Rückblick auf das 2023 Seminar

Eine Zusammenstellung von Videos zu den Präsentationen und den Fragen und Antworten des Seminars von KRAUS & WEISERT über aktuelle Trends in der künstlichen Intelligenz vom 12. September 2023 finden Sie jetzt hier >>>. Die Folien können ebenfalls heruntergeladen werden.

EPAs "10-Tage-Zustellungsregel"

Ab dem 1. November 2023 gilt die "10-Tage-Zustellungsregel" des EPA für Mitteilungen des EPA nicht mehr.

Wenn das EPA also beispielsweise am 5. November 2023 einen Bescheid nach Artikel 94(3) EPÜ erlässt, gilt dieser Bescheid als am 5. November 2023 zugestellt. Mit diesem Datum beginnt die viermonatige Frist für die Erwiderung, die dementsprechend am oder vor dem 5. März 2024 eingereicht werden muss.

Für Bescheide, die das EPA am oder vor dem 31. Oktober 2023 erlässt, gilt weiterhin die 10-Tage-Regel.

Seminar 12. September 2023 Hilton Hotel, München

Wir freuen uns sehr, Sie zu unserem Seminar „Internationales Patentrecht: Aktuelle Trends im Bereich der künstlichen Intelligenz – China, Japan, die USA und Europa“ einzuladen, das am 12. September 2023 in München stattfindet.


Das Seminar bietet eine einzigartige Möglichkeit, Einblicke aus erster Hand von international renommierten Referenten und erfahrenen Praktikern zu erhalten.

Die Themen umfassen:
• Patentpraxis im Kontext von KI-Erfindungen in verschiedenen Ländern
• Regierungsinitiativen zur Unterstützung der KI-Entwicklung
• Probleme und Fallstricke bei der Verwendung von ChatGPT
• Perspektiven, Erwartungen und Möglichkeiten der KI-Forschung: ein wissenschaftlicher Überblick

 

Die Referenten werden aktuelle Entwicklungen und Trends in diesen Bereichen beleuchten.

Der Referentengruppe gehören Dr. Michael A. Sartori von McCarter & English, USA; Shengping Yang von Zhifan IP Attorneys, China; Shikato Shunsuke von JETRO Düsseldorf und als Vertreter von JPO in Europa; Dr. Johannes Graf Ballestrem von Osborne Clarke, Deutschland sowie Dr. Marcel Wever von der Ludwig-Maximilians-Universität München an.

Wir freuen uns auf interessante Vorträge und einen inspirierenden Gedankenaustausch zwischen IP-Profis aus aller Welt. Das Seminar bietet reichlich Gelegenheit zum Networking, einschließlich eines informellen Abschlussempfangs.

Bitte nutzen Sie unser Einladungsformular >>>

Für weitere Details laden Sie bitte unsere Einladung im PDF-Format herunter >>>
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter seminar@kraus-weisert.de.

 

KRAUS & WEISERT reichte den ersten Opt-out-Antrag der Geschichte ein

Am 1. März 2023 hat die Sunrise-Periode für das Opt-out von EP-Patenten und -Anmeldungen aus der Zuständigkeit des UPC begonnen. KRAUS & WEISERT war von Anfang an bereit und stellte die ersten drei Opt-out-Anträge in der (bisher kurzen) Geschichte des Einheitlichen Patentgerichts. Nach Einreichung der 19. Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt im Jahr 1978 ist dies erneut ein Beweis für unsere Schnelligkeit und Effizienz bei der Bearbeitung von Mandantenangelegenheiten.

Unser Partner Dr. Claus Beckmann, der die Einrichtung unserer IT-Systeme betreute, sagt: „Wir haben 8 Minuten nach dem Start des Systems erfolgreich den ersten Opt-out für ein EP-Patent erklärt. Natürlich werden wir die hoffentlich spannende Entwicklung des Einheitlichen Patentsystems und des UPC verfolgen und sind bereit, für unsere Mandanten zu handeln." (siehe auch hier >>>)